Mit dem EuGH-Urteil vom 14.05.2019 (Rs. C-55/18) und dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) steht fest: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten objektiv, verlässlich und zugänglich erfassen. Viele wissen das. Nur wenige haben es sauber umgesetzt.
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Das BAG hat 2022 klargestellt, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung schon heute gilt, unabhängig von einer gesetzlichen Neuregelung. Drei Anforderungen stehen im Mittelpunkt.
Die gesamte tägliche Arbeitszeit muss erfasst werden, mit Beginn, Ende und Pausen. Nicht nur Überstunden, nicht nur Abweichungen.
Die Aufzeichnung muss manipulationssicher sein. Nachträgliche Änderungen müssen nachvollziehbar dokumentiert bleiben.
Beschäftigte müssen ihre erfassten Zeiten einsehen können. Das System muss die Daten jederzeit verfügbar halten.
Die Pflicht gilt für alle Beschäftigten und grundsätzlich für Betriebe jeder Größe. Wer sie nicht erfüllt, trägt im Streit über Arbeitszeiten die Beweislast und riskiert Beanstandungen bei einer Prüfung. Dieser Text ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Takt erfasst Arbeitszeiten digital und revisionssicher, rechnet Überstunden und Zuschläge automatisch und übergibt die Stunden sauber an die Lohnabrechnung. Startklar in Tagen, nicht in Monaten.
Konto anlegen, Mitarbeitende einladen, loslegen. Keine monatelange Einführung, kein Beraterheer.
Objektive, digitale Erfassung mit nachvollziehbarer Änderungshistorie und Einsicht für Beschäftigte.
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