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Arbeitszeiterfassung

Zeiterfassungs-Pflicht: Bist du bereit?

Mit dem EuGH-Urteil vom 14.05.2019 (Rs. C-55/18) und dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) steht fest: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten objektiv, verlässlich und zugänglich erfassen. Viele wissen das. Nur wenige haben es sauber umgesetzt.

Selbst-Check in 5 Fragen

Ist eure Zeiterfassung gesetzeskonform?

0 von 5 beantwortet
  1. 1. Erfasst ihr die Arbeitszeit aller Mitarbeitenden vollständig (Beginn, Ende, Pausen)?

    Das Gesetz verlangt die gesamte tägliche Arbeitszeit, nicht nur Überstunden.

  2. 2. Ist die Erfassung objektiv und manipulationssicher (nicht nachträglich frei änderbar)?

    Änderungen müssen nachvollziehbar bleiben, sonst gilt die Erfassung nicht als verlässlich.

  3. 3. Läuft die Erfassung digital statt auf Zettel oder in Excel?

    Zettel und offene Tabellen sind weder revisionssicher noch für alle zugänglich.

  4. 4. Werden Überstunden und Zuschläge automatisch berücksichtigt?

    Zuschläge, Nacht- und Feiertagsarbeit müssen korrekt und nachvollziehbar einfließen.

  5. 5. Gehen die Stunden sauber in die Lohnabrechnung über (zum Beispiel DATEV)?

    Ohne saubere Übergabe entstehen Doppelerfassung und Fehler in der Abrechnung.

Beantworte alle fünf Fragen, um deine Auswertung zu sehen. Der Check läuft komplett auf deinem Gerät, es werden keine Daten übertragen.

Was das Gesetz verlangt

Objektiv, verlässlich, zugänglich. Für alle Beschäftigten.

Das BAG hat 2022 klargestellt, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung schon heute gilt, unabhängig von einer gesetzlichen Neuregelung. Drei Anforderungen stehen im Mittelpunkt.

Objektiv

Die gesamte tägliche Arbeitszeit muss erfasst werden, mit Beginn, Ende und Pausen. Nicht nur Überstunden, nicht nur Abweichungen.

Verlässlich

Die Aufzeichnung muss manipulationssicher sein. Nachträgliche Änderungen müssen nachvollziehbar dokumentiert bleiben.

Zugänglich

Beschäftigte müssen ihre erfassten Zeiten einsehen können. Das System muss die Daten jederzeit verfügbar halten.

Die Pflicht gilt für alle Beschäftigten und grundsätzlich für Betriebe jeder Größe. Wer sie nicht erfüllt, trägt im Streit über Arbeitszeiten die Beweislast und riskiert Beanstandungen bei einer Prüfung. Dieser Text ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Mit Takt

Die Pflicht erfüllt, ohne Zettelwirtschaft.

Takt erfasst Arbeitszeiten digital und revisionssicher, rechnet Überstunden und Zuschläge automatisch und übergibt die Stunden sauber an die Lohnabrechnung. Startklar in Tagen, nicht in Monaten.

Startklar in Tagen

Konto anlegen, Mitarbeitende einladen, loslegen. Keine monatelange Einführung, kein Beraterheer.

Erfüllt die Pflicht

Objektive, digitale Erfassung mit nachvollziehbarer Änderungshistorie und Einsicht für Beschäftigte.

Gehostet in Deutschland

Server bei Hetzner in Nürnberg, DSGVO-konform betrieben. Keine US-Cloud, kein CLOUD-Act-Zugriff.